Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.05.2023
Löschungsankündigung
03.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.09.2022
Sonstiges
12.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Sonstiges
15.08.2022
Sonstiges
29.01.2020
Termine
05.11.2019
Termine
14.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
20.08.2018
Eröffnungen
23.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.12.2012 bis zum 31.12.2012
03.01.2013
Neueintragungen